Häufig gestellte Fragen
Was sind Eure Lieferzeiten?
Da wir ein sehr kleines Familienunternehmen sind und sowohl Hersteller (CNC Holzzwillen) als auch Verkäufer sind und außerdem noch Jugendarbeit und Events durchführen, benötigen wir etwas Zeit, um Deine Bestellung auf den Weg zu Dir zu bringen. Es gibt Zeiten im Jahr da liefern wir in 2-3 Werktagen. Sonst benötigen wir schon einmal 3-5 oder auch 5-8 Werktage. Dies wird aber immer an den Artikeln direkt kommuniziert.
Welche Zahlungsarten werden angeboten?
Von PAYPAL, Kreditkarte, KLARNA, Apple Pay, GooglePay bis Vorauskasse stehen Dir verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Kauf auf Rechnung wird über Paypal/RATEPAY und KLARNA ebenfalls angeboten. Auf Rechnung ohne zwischengeschalteten Drittdienstleister bieten wir bewußt nicht an, da das Nachhalten (Kunden erinnern) einfach zu viel unserer knappen Zeit erfordert und wir leider hier schlechte Erfahrungen gemacht haben.
Welches Sortiment bietet der Bogenfreund Abenteuershop an?
Der Shop Bogenfreund.de bietet eine Vielzahl von Produkten rund um das Thema Abenteuer, Outdoor und Bogensport. Dazu gehören:
- Zwillen (Steinschleudern), Zwillen-Sets, Zubehör und Kugeln
- Ausrüstung für den Bogensport, wie Bögen, Pfeile und weiteres Zubehör
- Outdoor-Ausrüstung, wie Messer, Äxte und Werkzeuge
- Blasrohre
- Produkte zur Selbstmontage von Zwillen und Messern, wie Rohlinge und Anleitungen
- ausgewählte Jagdausrüstung
- umfangreiches Sortiment zum Thema Schnitzen
Wer ist der Ansprechpartner, wenn ich Fragen habe?
Du kannst den Bogenfreund Oliviero De Simone telefonisch unter +49 172 233 07 05 oder per E-Mail an event@bogenfreund.de kontaktieren. Wir weisen darauf hin, dass bei telefonischer Nicht-Erreichbarkeit eine E-Mail oft die beste Option ist, da wir häufig in Projekten und Events unterwegs sind.
Das Sortiment umfaßt vor allem das Thema Steinschleuder /Zwille. Sind diese denn in Deutschland überhaupt legal?
Zwillen und Steinschleudern gelten in der Regel als Sport- und Spielgeräte. Aus diesem Grund fallen sie nicht unter das Waffengesetz und können ohne Altersbeschränkungen erworben sowie ohne Auflagen mitgeführt und sogar selbst hergestellt werden. Das deutsche Waffengesetz (WaffG) unterscheidet ABER klar zwischen einer herkömmlichen und erlaubten Steinschleuder (Zwille) und einer sogenannten verbotenen „Präzisionsschleuder“. Eine Zwille gilt als verbotene Waffe, also als Präsizionsschleuder, wenn sie über eine Armstütze oder eine ähnliche Vorrichtung verfügt, die eine Stabilisierung und damit eine höhere Bewegungsenergie des Geschosses ermöglicht. Dies gilt auch, wenn die Zwille lediglich für die Montage einer solchen Armstütze vorgesehen ist. Der Besitz, die Herstellung oder der Handel mit solchen Präzisionsschleudern ist eine Straftat.
Und wie sieht es aus mit Pfeil und Bogen, Armbrust und Blasrohr?
Nach dem deutschen Waffengesetz werden Pfeil und Bogen nicht als Waffen im klassischen Sinne angesehen. Sie gelten vielmehr als Sportgeräte. Das hat folgende wichtige Konsequenzen:
Keine Waffenerlaubnis: Du benötigst weder einen Waffenschein noch eine Waffenbesitzkarte, um einen Bogen oder Pfeile zu erwerben oder zu besitzen.
Keine Altersbeschränkung: Es gibt keine gesetzliche Altersgrenze für den Kauf und die Nutzung von Pfeil und Bogen. Allerdings wird empfohlen, dass Kinder nur unter Aufsicht Erwachsener damit umgehen.
Transport: Du darfst Pfeil und Bogen ohne Einschränkungen transportieren, da sie nicht unter die Regelungen zum Führen von Waffen fallen.
Wichtiges Detail zur Abgrenzung:
Im Waffengesetz wird zwischen Geräten unterschieden, die Energie speichern können und solchen, die das nicht können. Ein Bogen speichert die Energie der Muskelkraft nicht mit einer Sperrvorrichtung. Man hält die Energie nur, solange man den Bogen gespannt hält. Daher fällt er nicht unter das Waffengesetz.
Eine Armbrust hingegen speichert die aufgebrachte Muskelkraft durch eine Arretierung. Sie gilt daher als den Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand. Für den Erwerb und Besitz einer Armbrust ist Volljährigkeit (18 Jahre) erforderlich, auch wenn sie erlaubnisfrei ist.
Auch Blasrohre gelten ähnlich wie bei Pfeil und Bogen nicht als verbotene Waffen, sondern als Sportgeräte. Das deutsche Waffengesetz stuft sie als „Schusswaffen (…) bei denen feste Körper durch Muskelkraft ohne Möglichkeit der Speicherung der so eingebrachten Antriebsenergie durch eine Sperrvorrichtung angetrieben werden“ ein, und nimmt sie damit von den meisten gesetzlichen Auflagen aus.
Das bedeutet in der Praxis für dich:
- Keine Waffenerlaubnis: Du benötigst weder einen Waffenschein noch eine Waffenbesitzkarte, um ein Blasrohr oder die dazugehörigen Pfeile zu erwerben oder zu besitzen.
- Keine Altersbeschränkung: Es gibt keine gesetzliche Altersgrenze für den Kauf und die Nutzung von Blasrohren. Allerdings wird empfohlen, dass Kinder nur unter Aufsicht Erwachsener damit umgehen.
- Transport: Du darfst ein Blasrohr ohne Einschränkungen transportieren, da es nicht unter die Regelungen zum Führen von Waffen fällt.
Wichtige Einschränkungen und Sicherheitshinweise:
- Jagdverbot: Die Jagd mit dem Blasrohr ist in Deutschland, wie auch bei Pfeil und Bogen, strengstens verboten.
- Sicherheitsbestimmungen: Obwohl sie legal sind, handelt es sich nicht um Spielzeug. Beim Gebrauch musst du stets sicherstellen, dass du keine Personen oder Tiere gefährdest. Das Schießen sollte nur auf ausgewiesenen Plätzen oder auf privatem, gesichertem Gelände erfolgen.
Darf ich überall Pfeil und Bogen, Armbrust und Blasrohr schießen?
Diese Frage ist entscheidend, um sicher und legal deinem Hobby nachzugehen. Die kurze Antwort lautet: Nein, du darfst nicht überall schießen.
Die rechtlichen Regelungen unterscheiden sich je nach Sportgerät, aber der Grundsatz lautet immer: Du bist dafür verantwortlich, dass niemand gefährdet wird.
Pfeil und Bogen
- Zuhause: In deinem eigenen Garten darfst du Bogenschießen, aber nur, wenn du sicherstellen kannst, dass kein Pfeil dein Grundstück verlässt und niemand gefährdet wird. Das bedeutet, du brauchst einen ausreichenden Sicherheitsabstand und einen sicheren Pfeilfang.
- Öffentliche Plätze: In öffentlichen Parks, auf Feldern oder im Wald ist das Bogenschießen in der Regel nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um eine dafür ausgewiesene Fläche. Obwohl ein Bogen nicht als Waffe gilt, kann das Schießen in der Öffentlichkeit als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat (z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs) gewertet werden. Auf privatem Gelände (z.B. einem Feld) brauchst du immer die ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers.
- Empfehlung: Am sichersten bist du auf einem offiziellen Bogenschießplatz, in einem Sportverein oder auf einem Bogensport-Parcours. Diese Orte sind speziell für den Sport angelegt und bieten die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen.
Armbrust
- Generell: Die Armbrust ist anders zu behandeln als ein Bogen, da sie im deutschen Waffengesetz als „Schusswaffe“ gilt. Obwohl der Erwerb und Besitz für Volljährige erlaubnisfrei sind, gelten strengere Regeln für das Schießen.
- Zuhause: Auf deinem eigenen, befriedeten Besitztum (deinem Garten oder Grundstück) darfst du mit der Armbrust schießen, aber nur, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Das Grundstück muss so gesichert sein, dass es für Dritte nicht frei zugänglich ist.
- Öffentliche Plätze: Das Schießen mit einer Armbrust auf öffentlichen Plätzen ist verboten und gilt als Führen einer Waffe. Es ist nur auf behördlich zugelassenen Schießstätten (z.B. bei einem Schützenverein) erlaubt.
Blasrohr
- Generell: Das Blasrohr ist, wie der Bogen, kein Werkzeug, das Energie speichert. Es wird daher rechtlich ähnlich behandelt. Es ist ein Sportgerät, das du frei erwerben und besitzen darfst.
- Wo du schießen darfst: Ähnlich wie beim Bogenschießen, darfst du ein Blasrohr auf deinem privaten Grundstück nutzen, solange du niemanden gefährdest.
- Öffentliche Plätze: Auch hier gilt: Das Schießen in der Öffentlichkeit ist nicht erlaubt. Die meisten Blasrohr-Enthusiasten üben ihren Sport in Vereinen oder auf speziellen Schießbahnen aus.
Fazit und Haftung
Egal, welches Sportgerät du nutzt: Du bist immer für deinen Pfeil oder dein Geschoss haftbar. Wenn du jemanden oder fremdes Eigentum schädigst, musst du dafür geradestehen. Deshalb ist die oberste Regel immer: Schieße nur dort, wo du absolute Kontrolle über die Umgebung hast und sicherstellen kannst, dass niemand gefährdet wird.